Die Zeltstadtordnung

Die Zeltstadt Ordnung 2023

 

 

Als Veranstalter der Offenen Zeltstadt besitzen der BDKJ Remscheid & Solingen, der KJW Bergisch Land e. V. und der Ferien(s)pass Solingen das Haus- und Platzrecht für das Zeltstadtgelände.

Ein Verstoß gegen folgende Regeln hat Konsequenzen und kann zum Platzverweis führen.

 

  1. Den Anweisungen des Zeltstadtteams ist unbedingt Folge zu leisten!
  2. Das angrenzende Waldgebiet des Zeltstadtgeländes steht unter besonderem Schutz. Das Klettern auf Bäume und das Hinterlassen von Müll ist untersagt. Der Müll gehört in den Mülleimer, nicht in den Wald!
  3. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist verboten! Es darf nur das Bier konsumiert werden, was am KOZ (Kiosk Offene Zeltstadt) erworben wurde. Bier kann ab 16 Jahren in kontrollierten Mengen erworben werden. Exzessiver Alkoholkonsum kann zum Ausschluss der Teilnahme an der Offenen Zeltstadt führen.
  4. Das Rauchen in den Zelten, auf der Bühne und in den Sanitäranlagen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.  Rauchen ist nur an den ausgeschilderten Plätzen erlaubt. Zigaretten gehören in die Aschenbecher, nicht auf den Rasen. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen grundlegend untersagt.
  5. Drogen sind grundsätzlich auf dem gesamten Gelände verboten!
  6. Maßnahmen zur Vorbeugung von Coronainfektionen können jederzeit vom Veranstalter erlassen werden.
  7. Der gemeinsame Aufenthalt unterschiedlicher Geschlechter in den privaten Zelten ist Minderjährigen nicht gestattet.
  8. Die Nachtruhe ist unbedingt einzuhalten. Diese gilt von 22:00 - 6:00 Uhr. Besonders ist im Bereich der Privaten Schlafzelte darauf zu achten.
  9. Behandele die anderen Menschen auf dem Platz mit Respekt! Jede Form von Diskriminierung und Mobbing hat bei uns keinen Platz!
  10. Es gelten in der Zeltstadt sämtliche Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das Jugendschutzgesetz, das Grundgesetz und alle Naturgesetze, aber keine Gewohnheitsrechte.

Zur Einhaltung unserer Aufsichtspflicht sowie dem Jugendschutzgesetz ist die Anwesenheitspflicht bei Übernachtungsgästen unbedingt einzuhalten.

  • Jugendliche ab 14 Jahren müssen bis 22:00 Uhr
  • Jugendliche ab 16 Jahren müssen bis 24:00 Uhr
  • Jugendliche ab 18 Jahren müssen bis spätestens 01:00 Uhr
    auf dem Gelände sein

Das Tor öffnet täglich um 9:00 Uhr und schließt um 01:00 Uhr!